ok dieser § ist ein wenig komplizierter. ziel des § soll erstmal allgemein sein, dass unsere ally keinen angriffskrieg (also das unsere ally den krieg begonnen hat) führt, den sie im prinzip nicht führen will. um aber trotzdem flexibel zu sein, können allyrat und kanzler den krieg alleine beschließen und schließlich auch erklären. um die legislative aber nicht völlig außer acht zu lassen kann sie ein konstruktives misstrauensvotum gegen den kanzler einlegen und damit einen neuen kanzler wählen, der gegen den krieg ist und somit wird laut § 8 Abs.1 kein Krieg zu stande kommen. um der legislative genug zeit zu geben, gibt es hier ganz einfach die 48 h stunden klausel (kann natürlich auf wunsch per verfassungsänderung auch geändert werden).
der allyrat kann friedensverhandlungen vom kanzlerverlangen und der allyrat kann friedensverhandlungen verhindern.